Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Emilia06
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#1

25.01.2018, 10:05

Hallo,

habe hier eine Kontopfändung. Schuldner ist wirtschaftlich Berechtigter des Kontos, kein Kontoinhaber, Kontoinhaber xxx, Schuldner nur wirtschaftlich Berechtigter.
Kann ich trotzdem das Konto pfänden?

Danke für Eure Hilfe

LG
Emilia
:thx
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AliceImWunderland
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#2

25.01.2018, 10:20

Nein, kannst du nicht.
Bitte bei der Themaauswahl darauf achten, dass dieses Thema auch für die Zukunft leicht zu finden und für andere eine Hilfe ist. Das Thema "Pfüb" sagt nichts aus.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Emilia06
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#3

25.01.2018, 10:23

ok, werden drauf achten.

Vielen Dank für die Hilfe, ich bin hier im ZV Bereich Einzelkämpfer

LG
Emilia
:thx
Mumpitz80
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#4

20.02.2020, 10:05

Hallo alle zusammen,

bin beim Recherchieren auf diesen Beitrag gestoßen. Habt Ihr mit einer solchen Pfändung gute Erfahrungen gemacht oder ist das eher fruchtlos? Mir ist das jetzt auch zum ersten Mal "über den Weg" gelaufen in einer Drittauskunft und überlege jetzt, ob ich eine Pfändung bei dem "Drittschuldner" veranlassen soll oder nicht. Bei mir ist der Kontoinhaber nämlich keine Firma sondern eine Privatperson. Würdet Ihr es probieren oder eher davon abraten? Was sind denn Eure Erfahrungswerte?
LG Tanja
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#5

20.02.2020, 16:04

Wenn Euer Schuldner nur wirtschaftlich Berechtigter eines Kontos ist, kannst Du keine PfÜb gegen den/die Kontoinhaber/in ausbringen, da Du keinen Anspruch gegen diese/n hast.
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Anahid
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#6

21.02.2020, 08:52

Ich habe ein einziges Mal eine Pfändung des Herausgabeanspruchs bei der Ehefrau eines Schuldners gepfändet, da die Gelder von ihm auf deren Konto gingen. Selbstverständlich kam da weder eine Drittschuldnerauskunft, noch eine Zahlung. Aber ich hab dann Drittschuldnerklage erhoben (muss der Gläubiger natürlich alles erst einmal mitmachen wollen) und hab dann einen Titel über die Gesamtforderung auch gegen die Ehefrau erhalten, die jetzt die Forderung in Raten abbezahlt - immerhin; besser als nichts.

Aber nur weil ein Schuldner wirtschaftlich berechtigt an einem Konto ist, heißt das nicht automatisch, dass auf dieses Konto auch Gelder von ihm gehen. Eine direkte Pfändung des Kontos ist jedenfalls nicht möglich. Allenfalls kann man einen Herausgabeanspruch gegen den eigentlichen Kontoinhaber pfänden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mumpitz80
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#7

21.02.2020, 12:36

Ja, ich weiß, dass die Kontenpfändung nicht möglich ist, lediglich der Herausgabeanspruch. Aber ich sehe hier eigentlich auch wenig Erfolgsaussichten drin. Daher wollte ich mal wissen, ob generell jemand hier "gute Erfahrungen" mit einer solchen Pfändung gemacht hat oder eher nicht.
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