GV-Kosten nach Zustellung Titel
Verfasst: 15.01.2018, 08:42
Moin moin.
Wir haben einen arbeitsrechtlichen Vergleich an die Beklagte durch den GV zustellen lassen, da diese keinen RA hat. Die Hauptforderung wurde gezahlt, die GV-Kosten nicht. Müsste ich nun einen neuen Titel erwirken bzgl. der GV-Kosten oder kann ich die ZV aufgrund des vorhandenen Vergleichs betreiben (§788 ZPO)?
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus!![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wir haben einen arbeitsrechtlichen Vergleich an die Beklagte durch den GV zustellen lassen, da diese keinen RA hat. Die Hauptforderung wurde gezahlt, die GV-Kosten nicht. Müsste ich nun einen neuen Titel erwirken bzgl. der GV-Kosten oder kann ich die ZV aufgrund des vorhandenen Vergleichs betreiben (§788 ZPO)?
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus!
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