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GV-Kosten nach Zustellung Titel

Verfasst: 15.01.2018, 08:42
von Uli R Ike
Moin moin.

Wir haben einen arbeitsrechtlichen Vergleich an die Beklagte durch den GV zustellen lassen, da diese keinen RA hat. Die Hauptforderung wurde gezahlt, die GV-Kosten nicht. Müsste ich nun einen neuen Titel erwirken bzgl. der GV-Kosten oder kann ich die ZV aufgrund des vorhandenen Vergleichs betreiben (§788 ZPO)?

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus! :)

Re: GV-Kosten nach Zustellung Titel

Verfasst: 15.01.2018, 08:49
von AliceImWunderland
Die Zustellungskosten für den Vergleich sind notwendige ZV-Kosten und sind mit dem vorliegenden Titel beizutreiben.

Re: GV-Kosten nach Zustellung Titel

Verfasst: 15.01.2018, 11:37
von Uli R Ike
Danke schön AliceImWunderland :)