GV-Kosten nach Zustellung Titel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Uli R Ike
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#1

15.01.2018, 08:42

Moin moin.

Wir haben einen arbeitsrechtlichen Vergleich an die Beklagte durch den GV zustellen lassen, da diese keinen RA hat. Die Hauptforderung wurde gezahlt, die GV-Kosten nicht. Müsste ich nun einen neuen Titel erwirken bzgl. der GV-Kosten oder kann ich die ZV aufgrund des vorhandenen Vergleichs betreiben (§788 ZPO)?

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus! :)
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AliceImWunderland
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#2

15.01.2018, 08:49

Die Zustellungskosten für den Vergleich sind notwendige ZV-Kosten und sind mit dem vorliegenden Titel beizutreiben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Uli R Ike
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#3

15.01.2018, 11:37

Danke schön AliceImWunderland :)
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