Doppelpfändung laufender Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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funnybunny1989
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#1

08.01.2018, 16:18

Hallo, ich brauche dringend eure Hilfe.

Unser Mandant rief gerade an und teilte mit, dass seine Bank ihn angerufen hat. Soeben ging ein neuer Pfüb ein: es wird erneut aus dem gleichen Titel wie vor 5 Jahren gepfändet - und zwar der laufende Unterhalt, der eh schon seit 5 Jahren gepfändet wird. Die Bank teilt ihm mit, dass sie diesen Pfüb nun ebenfalls berücksichtigen wird und somit doppelt Unterhalt an den Gläubiger abführen wird. Der Gegner will nichts zurück nehmen. Wir sollen nun was unternehmen.

Meine Frage: muss ich sof. Beschwerde oder Erinnerung einlegen ? Oder eine Vollstreckungsabwehrklage? Was kann ich tun, damit der Pfüb schnellstmöglich aufgehoben wird?

Herzlichen Dank schon mal für eure Hilfe :thx
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paralegal6
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#2

09.01.2018, 07:15

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funnybunny1989
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#3

09.01.2018, 08:36

vielen Dank für die schnelle Hilfe :thx
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