Pfändungsbeträge von Gericht überprüfen lassen?
Verfasst: 05.01.2018, 16:44
Hallo Ihr Lieben,
ich war vor längere Zeit auf einem Seminar und dort wurde erklärt: wenn man einen PfüB hat (z.B. Lohnpfändungen), aus der Drittschuldnererklärung ist ersichtlich das es noch andere Gläubiger zu befriedigen gilt und man nun bedenken hat, dass der gepfändete Betrag evtl. nicht passen könnte, man dann bei Gericht einen Antrag stellen kann, der den Drittschuldner "nötigt" die Unterlagen ans das Gericht zu senden und diese überprüfen die einzelnen Pfändungsbeträge...
Habt Ihr davon schon einmal gehört? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass die Gerichte das machen?
Wenn doch, wie beantragt man sowas? Gibt es dafür auch eine Vorlage?
Ich sage schon mal für Eure Unterstützung.
ich war vor längere Zeit auf einem Seminar und dort wurde erklärt: wenn man einen PfüB hat (z.B. Lohnpfändungen), aus der Drittschuldnererklärung ist ersichtlich das es noch andere Gläubiger zu befriedigen gilt und man nun bedenken hat, dass der gepfändete Betrag evtl. nicht passen könnte, man dann bei Gericht einen Antrag stellen kann, der den Drittschuldner "nötigt" die Unterlagen ans das Gericht zu senden und diese überprüfen die einzelnen Pfändungsbeträge...
Habt Ihr davon schon einmal gehört? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass die Gerichte das machen?
Wenn doch, wie beantragt man sowas? Gibt es dafür auch eine Vorlage?
Ich sage schon mal für Eure Unterstützung.