Pfändung mit Sicherungsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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crazysmily
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#1

19.12.2017, 18:12

Hallo zusammen, ich mal wieder, die Vollstreckung und ich werden keine Freunde mehr!

Habe hier eine Sache mit Sicherungsleistung. Soetwas habe ich noch nie gehabt. :pfeif

Zum Sachverhalt, haben ein Urteil, welches gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist. Habe hiervon eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt und habe auch eine Bürgschaft über die Sicherheitsleistung vorliegen. Nachdem wir damit rechnen müssen, dass die Gegenseite Berufung einlegt, welche bis zum 30.12.2017 möglich ist möchten wir vorher etwas tun. Haben von der Schuldnerin ein Konto, welches wir hiermit pfänden möchten.

Würde morgen den zuständigen GVZ raus suchen und ihm dann den PFÜB schicken. Was muss ich beim PFÜB beachten? Wie trage ich das im Formular richtig ein, dass ich keine Monierung bekomme? Denn eine Monierung wäre hier gerde das schlechteste was passieren könnte.

Vielen Dank vorab, ihr seid die Besten.

Schönen Abend noch.
Sonnenblume1804
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#2

19.12.2017, 19:00

Hallo,

wenn Ihr die Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft geleistet habt, dann kannst Du ganz normal ein PfÜB beantragen, wie sonst auch. Ihr habt ja Sicherheit geleistet.

Du musst lediglich § 751 ZPO beachten. Entweder Ihr habt die Bürgschaft schon vorher der Gegenseite zugestellt, dann einfach Bürgschaft und Zustellungnachweis als Anlage im PfüB mitschicken. Solltet Ihr noch nicht an die Gegenseite zugestellt haben dann UNBEDINGT im PfÜB ankreuzen, dass Zustellung erfolgen soll. Sonst kommt eine Monierung.

LG
crazysmily
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#3

19.12.2017, 19:21

Ach super vielen Dank.

Die Zustellung ist noch nicht erfolgt, dann werde ich das mitbeantragen.

Vielen lieben dank und noch einen schönen Abend
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#4

19.12.2017, 19:33

crazysmily hat geschrieben:Würde morgen den zuständigen GVZ raus suchen und ihm dann den PFÜB schicken. Was muss ich beim PFÜB beachten?
Vor allem musst du beachten, dass dein PFÜB nicht zum GVZ muss, sondern erst mal vom Gericht erlassen werden muss.
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Gestern: schon vorbei.
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den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Sonnenblume1804
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#5

19.12.2017, 19:53

Sonnenkind hat geschrieben:
crazysmily hat geschrieben:Würde morgen den zuständigen GVZ raus suchen und ihm dann den PFÜB schicken. Was muss ich beim PFÜB beachten?
Vor allem musst du beachten, dass dein PFÜB nicht zum GVZ muss, sondern erst mal vom Gericht erlassen werden muss.

Genau. :daumen Das hab ich beim Beantworten ganz vergessen.
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