Heyyyyy,
da bin ich wieder mit einer meiner Fragen
Ich soll gerade ein FoKo erstellen und hier haben wir unter anderem eine Kostenforderung, welche entstanden ist durch einen ZV-Versuch Schweizer Anwälte in der Schweiz...
Wir haben also Schweizer Anwälte mit der Durchführung der ZV beauftragt und diese haben uns dann ihre Kosten auf unsere Kanzlei (nicht Mandant) geltend gemacht. Der Schuldner möchte sich nun mit uns einigen und ich frage mich, ob ich diese verauslagten Kosten verzinsen kann?
Falls ja: Die Schweizer Kollegen haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen gesetzt, könnte ich die Forderung dann ab Tag 31 (bzw. wir legen immer noch einen Tag drauf, also Tag 32) verzinsen?
Zinsen auf RA-Kosten (ZV im Ausland/CH)?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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ZV-Kosten sind nur dann verzinslich, wenn sie gerichtlich festgesetzt sind. Dabei kommt es doch nicht darauf an, ob die ZV in der Schweiz oder in Deutschland durchgeführt wird. Wenn Du hier die ZV durchführst, verzinst Du die Kosten ja auch nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.