Rechnung von GVZ fordern?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SiBa
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#1

29.11.2017, 14:26

Hallo,
ich habe heute eine einstweilige Verfügung (wir Antragssteller) nach erfolgter Zustellung zurück bekommen. Aber der GVZ hat mir keine ordentliche Rechnung mit Gebührenauflistung geschickt, sondern das Dings im Anhang... :augenreib
Zur Bezahlung sollte es reichen, weil UST fällt ja eh nicht an, aber habe ich nicht das Recht, die Rechnungsbeträge der GVZs anhand der Nummern zu prüfen? Und ein Empfänger steht ja nun auf nicht drauf.
Ich kenne das gar nicht und will auch nicht kleinkarriert rüberkommen, wenn ich den jetzt anrufe... Kennt ihr das? Darf der das? :kopfkratz

:thx
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Einen schönen Tag euch allen... :wink1
silvester
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#2

29.11.2017, 14:52

Der Gerichtsvollzieher hat eine Kostenrechnung vorzulegen und dabei die einzelnen Kostentatbestände zu benennen.
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