Pfändung Banken unterschiedliche Städte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janne
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#1

28.11.2017, 11:51

Es geht um einen Schuldner mit zwei unterschiedlichen Konten/Banken in zwei unterschiedlichen Städten... Ich nehme natürlich beide in einen Pfüb mit auf, weiß aber nicht auf welchem Konto der Schuldner mehr Geld hat...wenns blöd läuft wird erst das eine Konto dichtgemacht wo wenig bis nichts drauf ist und er kann in aller Seelenruhe das andere Konto leeräumen. Das dauert ja bestimmt einige Zeit bis die Pfändungsunterlagen von GVZ 1 dann bei GVZ 2 angekommen sind...

Wie gehe ich da am klügsten vor?
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Frau Cindy
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#2

28.11.2017, 12:02

Ich mache es meist so, dass ich den Pfüb selbst durch den Gerichtsvollzieher per Post zustellen lasse. Ich bekomme so zwar keine Drittschuldnererklärung, aber die Konten sind meist gleichzeitig dicht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Janne
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#3

28.11.2017, 12:13

Muss man das im Antrag denn irgendwie speziell beantragen? Und was meinst Du mit "selbst durch den Gerichtsvollzieher"?

Weitere Frage: Im PfÜB selber steht, dass eine Postfachangabe nicht zulässig ist...für eine der Banken wurde nun aber speziell für die Pfändungsabteilung ein Postfach genannt...dann einfach die mir durch Drittauskünfte bekannte Anschrift nehmen?
Zuletzt geändert von Janne am 28.11.2017, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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mücki
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#4

28.11.2017, 12:24

Warum machst du nicht einfach über ein VZV beide Konten (und ggf. weitere, nicht bekannte) dicht?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Janne
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#5

28.11.2017, 12:28

@mücki: Hatte ich überlegt...und dann war ich mir so unsicher ob das eine "dumme" Frage ist und das vllt. nur bei Arbeitgebern geht. :oops:

Mache ich ein Vorläufiges Zahlungsverbot für jede Bank oder eins für beide? Und kann ich die Kosten dann im PfÜB mit geltend machen?
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mücki
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#6

28.11.2017, 12:37

Also ich mache immer für jeden DS ein eigenes VZV, ist auch einfacher und schneller, da die ja direkt zugestellt werden können. Du kannst Kosten für das VZV nicht im PfüB geltend machen, weil du beides gleichzeitig veranlasst. Also bleibt dir nur, in den PfüB mit aufzunehmen, dass ab Datum x weitere Zinsen anfallen und die Zustellungskosten für die gleichzeitig veranlassten vorl. Zahlungsverbote gemäß § 845 ZPO an die Drittschuldner X und Y hinzukommen.

P.S.: Ich durfte mir schon des öfteren sagen lassen, dass es keine dummen Fragen gibt ;)
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Janne
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#7

28.11.2017, 12:46

Ich danke Dir :) Gibts dafür jetzt auch einen Vordruck den man nehmen muss? In unserem Programm ist für ds VZV noch nichts hinterlegt.

Wenn ich mich recht erinnere brauche ich dafür keinen Titel...richtig? Sondern nur die Forderungsaufstellung beifügen?
Janne
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#8

28.11.2017, 12:56

Sehe ich das richtig, dass ich (in meinem Fall 2x für jede Bank 1x) das ZV-Formular nehmen muss und dann unter J ein Kreuzchen bei "für die folgenden Forderungen": Kostenfestsetzungsbeschluss [...] angeben muss? Muss hier auch schon die Höhe eingetragen werden und alle bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. von vorherigen Vollstreckungsmaßnahmen)?

Sorry...früher war das so einfach, da hat man ein Schreiben aufgesetzt + Forderungsaufstellung beigefügt und gut war...


Oder kann ich auch C nehmen und als Vollstreckungstitel dann unten "Vorpfändung"angeben (wie hier erläutert: http://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgeb ... zen-f94109) ...oder geht das nur im Fall wenn ich gleich die Pfändung mit in Auftrag gebe!?
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SiBa
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#9

28.11.2017, 13:09

Das Formular nehmen wir nur für die tatsächliche Vollstreckung. Wenn du ein VZV zustellen willst, dann reicht nach wie vor ein simpler Zustellungsauftrag an den GVZ / GVZ-Verteilerstelle...
Das VZV entwirfst du selber.
Was im Formular unter Vorläufigem Zahlungsverbot gemeint ist, ist dass der GVZ selbst eines erstellt... So hat mir das mal eine nette GVZin erklärt als das Formular ganz neu rauskam...
:wink2
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Janne
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#10

28.11.2017, 13:16

Okay...also nochmal für ganz helle Birnen wie mich :nachdenk

Ich kann ein VZV selbst erstellen (so wie wir es z.B. zuletzt 2012 gemacht haben), Fließtext, Schuldner + Gläubiger + Drittschuldner + Forderungsbezeichnung + Anspruchsbegründung + bitte um Zustellung an Drittschuldner und Schuldner...und den ganzen Sums dann + FoKo an die GVZ Verteilerstelle der jeweiligen Stadt schicken?

ZV ja eigentlich immer am Wohnort des Schuldners...aber wenn der Drittschuldner (Bank) sich in einer anderen Stadt befindet...dann an GVZ-Verteilerstelle der anderen Stadt oder auch beim Wohnort Schuldner?


UND was anderes: Wo kann ich beim PFÜB einen zusätzlichen Namen des Schuldners + Geburtsdatum angeben? Im Titel fehlt ein uns damals nicht bekannter weiterer Vorname, welchen ich gerne nebst Geburtsdatum für die Drittschuldner mit angeben würde, damit die auch das richtige Konto dichtmachen ^^
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