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Zwangsvollstreckung Gebühren, Vertretung Gläubiger

Verfasst: 15.11.2017, 09:46
von Randfichte72
Guten Morgen,

ich brauche Eure Hilfe. Wir haben Mdt. in einem Berufungsverfahren vertreten, dieses endete mit einem Urteil, unser Mandant muss 20.000 Euro an die Gegenseite zahlen. Soweit so gut.

Der GA hat dann ein vorläufiges Zahlungsverbot und eine Kontenpfändung ausgebracht. Mdt. hat uns beides zur Prüfung reingereicht. Wir haben hinsichtlich eines bestehenden Guthabens aus einer NK-Abrechnung die Aufrechnung mit dem Urteilsbetrag erklärt. Es ist dann noch weiterer Schriftwechsel mit GA erfolgt, es ging um die Freimachung des Kontos, Mdt. hat finanzielle Mittel aufgetrieben und die Pfändung zu bedienen. Letztendlich ist alles bezahlt worden, GA hat Konto wieder freigemacht.

Kann ich hierfür 3309 VV RVG abrechnen? Danke für Eure Hilfe.

Re: Zwangsvollstreckung Gebühren, Vertretung Gläubiger

Verfasst: 15.11.2017, 10:04
von AliceImWunderland
Ja, kannst du.

Re: Zwangsvollstreckung Gebühren, Vertretung Gläubiger

Verfasst: 15.11.2017, 10:18
von Randfichte72
Danke!