Was ist zu beachten ? Drittschuldner Kommanditgesellschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maja1180
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#1

14.11.2017, 09:56

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte eine Kaution pfänden.
Der Eigentümer ist eine Kommanditgesellschaft muss ich da was besonderes beachten ? Und wie ist der DS zu bezeichnen ? vertr. d. die persönlich haftenden Gesellschafter (ist eine GmbH, diese dann noch vertreten durch den GF?) ? Müssen die Kommanditisten auch angegeben werden ?

Kaution ist ja beim Eigentümer und nicht bei der Hausverwaltung zu pfänden oder ? In der Vermögensauskunft ist die Verwaltung angegeben, aber ich habe den Vermieter rausbekommen.

Ich habe so etwas noch nie gemacht und danke euch schon mal für alle Tipps.

VG
Maja
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AliceImWunderland
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#2

14.11.2017, 10:00

Die Kaution ist beim Vermieter zu pfänden. Als DS-Angabe im Pfüb müsste die KG, vertr. durch den Komplementär (in deinem Fall die pers. haftende GmbH), diese vertr. d. d. GF reichen. Die Angabe der Kommanditisten ist m.E. nicht erforderlich.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Maja1180
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#3

14.11.2017, 10:49

Danke AliceImWunderland

AliceImWunderland hat geschrieben:Die Kaution ist beim Vermieter zu pfänden. Als DS-Angabe im Pfüb müsste die KG, vertr. durch den Komplementär (in deinem Fall die pers. haftende GmbH), diese vertr. d. d. GF reichen. Die Angabe der Kommanditisten ist m.E. nicht erforderlich.
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