Zwangsvollstreckung bei verstorbenen Schuldnern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Langstrumpf
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#11

01.09.2021, 09:25

Schieb.
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#12

01.09.2021, 13:38

"(2) Handelt es sich um die Vollstreckung eines Urteils, dessen vollstreckbare Ausfertigung nach § 726 Abs. 1 erteilt worden ist, oder soll ein Urteil, das nach den §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, dem § 745 Abs. 2 und dem § 749 für oder gegen eine der dort bezeichneten Personen wirksam ist, für oder gegen eine dieser Personen vollstreckt werden, so muss außer dem zu vollstreckenden Urteil auch die ihm beigefügte Vollstreckungsklausel und, sofern die Vollstreckungsklausel auf Grund öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden erteilt ist, auch eine Abschrift dieser Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder gleichzeitig mit ihrem Beginn zugestellt werden." Das ist Absatz 2 des § 750 ZPO.

Nach dem letzten Satz würde ich das direkt mit dem ZV-Auftrag verbinden. Machst unter O einen Zustellauftrag - da braucht nur stehen: Auftrag Zustellung: Erbschein des ...gerichts, AZ: ... vom ... an Schuldner(in). Dann noch N4 (Reihenfolge der Aufträge) ankreuzen und festlegen, dass der GV erst zustellen soll. (Und dann was du willst und in deiner Reihenfolge.) Kannst auch ein extra Anschreiben machen. Ich guck mal, ob ich dafür noch nen Text hab.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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