PfÜB ab wann gibts Kontoauszüge?
Verfasst: 09.11.2017, 08:29
Hallo,
wir haben mal wieder einen PfÜB (auf Konto) beantragt und ich lasse mir dann immer die Kontoauszüge in Kopie herausgeben - und zwar ab Titulierung!
Das hat bisher kein AG moniert...
Jetzt habe ich eine Nachricht in der aktuellen Sache bekommen, dass die laufenden Kontoauszüge erst ab Erlass des PfÜB herausgegeben werden dürften und ich den Antrag entsprechend korrigieren soll...
Tja und nun meine Frage: Haben die Recht? Bisher ging das immer, aber vll weil die anderen Gerichte das übersehen haben? Und ab Erlass des PfÜB finde ich arg spät, wenn man bedenkt, wie viel Zeit manchmal zwischen Titulierung und Pfändung liegen kann.
Und vor allem, wo steht das? Hab im Rechtssprechungsdjungel noch nichts passendes gefunden...
Liebe Grüße und schon mal vielen Dank
wir haben mal wieder einen PfÜB (auf Konto) beantragt und ich lasse mir dann immer die Kontoauszüge in Kopie herausgeben - und zwar ab Titulierung!
Das hat bisher kein AG moniert...
Jetzt habe ich eine Nachricht in der aktuellen Sache bekommen, dass die laufenden Kontoauszüge erst ab Erlass des PfÜB herausgegeben werden dürften und ich den Antrag entsprechend korrigieren soll...
Tja und nun meine Frage: Haben die Recht? Bisher ging das immer, aber vll weil die anderen Gerichte das übersehen haben? Und ab Erlass des PfÜB finde ich arg spät, wenn man bedenkt, wie viel Zeit manchmal zwischen Titulierung und Pfändung liegen kann.
Und vor allem, wo steht das? Hab im Rechtssprechungsdjungel noch nichts passendes gefunden...
Liebe Grüße und schon mal vielen Dank