Frage bezüglich eines Pfübs

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sugar88
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#1

08.11.2017, 12:18

Kurze Frage zu einem Pfüb:

Es soll das Arbeitseinkommen gepfändet werden. Nun bin ich beim Ausfüllen des Formulars bei Seite 7 angelangt und auf folgendes Hindernis gestossen:

In der VA gibt der Schuldner an, dass seine Lebensgefährtin ein monatliches Nettoeinkommen von 750 € hat.
Muss ich diesbezüglich auf S. 7 etwas ankreuzen ?


….. Gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO wird angeordnet, dass
der Lebenspartner bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nicht oder nur teilweise als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt wird. Und dann die Höhe des Einkommens eintragen? Arbeitgeber hat er keinen genannt.
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Adora Belle
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#2

08.11.2017, 12:33

Die Lebensgefährtin ist nicht unterhaltsberechtigt.
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AliceImWunderland
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#3

08.11.2017, 12:37

Wenn der Schuldner und seine Lebensgefährtin nicht verheiratet sind, dann besteht eh keine Unterhaltspflicht. Dann bleibt die Partnerin bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens unberücksichtigt.

Wenn die beiden verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft unerhalten, dann solltest du den Antrag auf Seite 7 von dir beschrieben ankreuzen. Zur Begründung kannst du auf das Vermögensverzeichnis des Schuldners verweisen. Die Angaben zum Arbeitgeber der Partnerin sind nicht notwendig.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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