Pfändungstabelle

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janaalein
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#1

08.11.2017, 11:02

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Wenn man ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, fällt man in der Pfändungstabelle weiter unten rein. Wie ist es, wenn Unterhalt von dem anderem Elternteil gezahlt wird.


LG und vielen Dank
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Anahid
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#2

08.11.2017, 15:09

Leben die Eltern getrennt, zahlt jeder Elternteil einen Unterhaltsbeitrag. Der eine Elternteil durch Zahlung, der andere Elternteil leistet seinen Unterhaltsbeitrag durch die Verpflegung des Kindes. Das Kind ist also bei beiden Elternteilen als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen. Die einzige Ausnahme kann dann eintreten, wenn jemand zwar ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, dieses nicht bei ihm lebt und er angibt, dass er auch den Unterhalt nicht zahlt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Janaalein
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#3

10.11.2017, 16:40

So habe ich es mir auch gedacht! Danke:)
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