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Pfändung Unterhalt

Verfasst: 07.11.2017, 12:54
von Bina87
Hallo Ihr Lieben,

ich stehe mal wieder auf dem Schlauch,

ich pfände bei einer Schuldnerin Kindesunterhalt für die beim Vater lebende Tochter. Kann ich die Tochter im Antrag als nicht zu berücksichtigen bezeichnen, da sie ja kein Geld erhält? :oops:

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 07.11.2017, 13:50
von Anahid
Du machst doch ne Unterhaltspfändung. Da wird doch gerade deswegen der Pfändungsfreibetrag runter gesetzt. :kopfkratz

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 07.11.2017, 14:02
von Bina87
dachte ich auch, der gegnerische Anwalt moniert dies aber, deshalb bin ich etwas verunsichert

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 17.04.2018, 13:52
von Langstrumpf
Ich hänge mich hier mal ran:

Ich habe ein eine vollstreckbare Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung. Bis vor einer Weile habe ich das Gehalt pfänden können, nun wurde der Gegner gekündigt. Ein neuer Arbeitgeber ist nicht bekannt. Nun möchten unsere Mandanten (Mutter und Sohn), dass wir den neuen Arbeitgeber herausbekommen und dann pfänden. Nun ist die Frage mit welchem Formular mach ich denn das? Den Antrag auf Pfüb bei Unterhalt sieht ja nur den Drittschuldner vor. Oder kann ich den normalen Vollstreckungsauftrag nehmen? :kopfkratz :oops:

Vielen Dank schon mal.
LG Pippi

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 17.04.2018, 14:07
von Bina87
Den neuen Arbeitgeber dürftest du über die Vermögensauskunft herausbekommen, und kannst dann einen neuen PfüB erwirken

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 17.04.2018, 14:08
von Jenna
Du musst doch erst mal den neuen Arbeitgeber wissen, bevor du einen neuen Pfüb stellen kannst.

Mir hat es schon geholfen, wenn ich bei dem alten Arbeitgeber angerufen und dort gefragt habe, ob die etwas wissen.
Wenn man sich sowieso von dem Arbeitnehmer getrennt hat, sind einige Firmen erstaunlich auskunftsfreudig...

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 17.04.2018, 14:11
von Langstrumpf
Das hatten wir schon versucht, die sind nicht im Guten auseinander gegangen.
Hab ich denn gar keine andere Möglichkeit den neuen Arbeitgeber herauszubekommen?

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 17.04.2018, 14:45
von Anahid
Doch hast Du......Vermögensauskunft und für den Fall, dass der die nicht abgibt, Drittauskünfte der DRV einholen lassen.

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 17.04.2018, 14:47
von Langstrumpf
Und wo trage ich dann jetzt die Unterhaltsleistungen ein? Das ist für mich irgendwie verwirrend.

Re: Pfändung Unterhalt

Verfasst: 17.04.2018, 15:11
von Bina87
du stellst einen ganz normalen antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft, da gibt es keinen Unterschied ob Unterhalt oder was anderes.

ich weiß ehrlich gesagt nicht ganz was du meinst :kopfkratz