Pfändung Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bina87
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#1

07.11.2017, 12:54

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe mal wieder auf dem Schlauch,

ich pfände bei einer Schuldnerin Kindesunterhalt für die beim Vater lebende Tochter. Kann ich die Tochter im Antrag als nicht zu berücksichtigen bezeichnen, da sie ja kein Geld erhält? :oops:
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Anahid
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#2

07.11.2017, 13:50

Du machst doch ne Unterhaltspfändung. Da wird doch gerade deswegen der Pfändungsfreibetrag runter gesetzt. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Bina87
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#3

07.11.2017, 14:02

dachte ich auch, der gegnerische Anwalt moniert dies aber, deshalb bin ich etwas verunsichert
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#4

17.04.2018, 13:52

Ich hänge mich hier mal ran:

Ich habe ein eine vollstreckbare Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung. Bis vor einer Weile habe ich das Gehalt pfänden können, nun wurde der Gegner gekündigt. Ein neuer Arbeitgeber ist nicht bekannt. Nun möchten unsere Mandanten (Mutter und Sohn), dass wir den neuen Arbeitgeber herausbekommen und dann pfänden. Nun ist die Frage mit welchem Formular mach ich denn das? Den Antrag auf Pfüb bei Unterhalt sieht ja nur den Drittschuldner vor. Oder kann ich den normalen Vollstreckungsauftrag nehmen? :kopfkratz :oops:

Vielen Dank schon mal.
LG Pippi
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.
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#5

17.04.2018, 14:07

Den neuen Arbeitgeber dürftest du über die Vermögensauskunft herausbekommen, und kannst dann einen neuen PfüB erwirken
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Jenna
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#6

17.04.2018, 14:08

Du musst doch erst mal den neuen Arbeitgeber wissen, bevor du einen neuen Pfüb stellen kannst.

Mir hat es schon geholfen, wenn ich bei dem alten Arbeitgeber angerufen und dort gefragt habe, ob die etwas wissen.
Wenn man sich sowieso von dem Arbeitnehmer getrennt hat, sind einige Firmen erstaunlich auskunftsfreudig...
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#7

17.04.2018, 14:11

Das hatten wir schon versucht, die sind nicht im Guten auseinander gegangen.
Hab ich denn gar keine andere Möglichkeit den neuen Arbeitgeber herauszubekommen?
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#8

17.04.2018, 14:45

Doch hast Du......Vermögensauskunft und für den Fall, dass der die nicht abgibt, Drittauskünfte der DRV einholen lassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

17.04.2018, 14:47

Und wo trage ich dann jetzt die Unterhaltsleistungen ein? Das ist für mich irgendwie verwirrend.
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
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#10

17.04.2018, 15:11

du stellst einen ganz normalen antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft, da gibt es keinen Unterschied ob Unterhalt oder was anderes.

ich weiß ehrlich gesagt nicht ganz was du meinst :kopfkratz
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