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Gehaltspfändung

Verfasst: 27.10.2017, 10:25
von strohblume
Hallo zusammen,

unsererseits wurde eine Gehaltspfändung veranlasst. Nun übersendet der Arbeitgeber mir die Lohnabrechnungen. In diesen Abrechnungen sind Spesen/Verpflegungsaufwand bei den Bruttobezügen angegeben, so dass der Arbeitnehmer ein Nettoverdienst von 1.432,81 € hat. Darunter wurden die Spesen mit der Bezeichnung "Barauszahlung Spesen" abgezogen und der Auszahlungsbetrag verringert sich somit.

Der Arbeitgeber berechnet vom Auszahlungsbetrag den pfändbaren Betrag, welcher somit sehr gering ausfällt. Ist dies so korrekt. Ich bin mir nicht ganz sicher.

Re: Gehaltspfändung

Verfasst: 27.10.2017, 10:33
von AliceImWunderland
Schau mal in § 850a Nr. 3 ZPO