Pkw pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mo2101
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#1

26.10.2017, 12:18

Hallo ihr Lieben :-)
Ich stehe gerade vor folgenden Problem:
Ich soll einen Pkw der Schuldnerin pfänden. Soweit so gut. Der Pkw gehört ist selbst (also nicht finanziert oder so). Ich habe das Kennzeichen und den Kilometerstand, die Pkw-Marke.
Meine Frage jetzt: Dies kann ich doch nicht mit dem Formular oder?
Da muss ich doch einen eigenen Antrag formulieren oder? Muss dort etwas zwingend enthalten sein?
Sorry aber ich hab das echt noch nie gemacht :oops:
Ich danke euch bereits jetzt für eure Hilfe

Liebe Grüße :-)
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SiBa
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#2

26.10.2017, 12:30

Hallo,

PKW pfänden ist grundsätzlich auch mit dem neuen Formular möglich ABER beachte unbedingt den 811 ZPO. Ist das Fahrzeug für Schuldner unerlässlich? Wohnt Schuldner zB aufm Dorf, wo er nachweislich aufs Fahrzeug angewiesen ist? Dann kannst du Probleme mit der Austauschpfändung bekommen. Da musst du dich dann mit dem GVZ kurzschließen...
Gruß =)
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Einen schönen Tag euch allen... :wink1
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SiBa
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#3

26.10.2017, 12:31

Achso... Modul K müsste das glaube ich sein.
Viel Erfolg
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AliceImWunderland
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#4

26.10.2017, 12:32

Beachte bitte, dass die Pfändung und Verwertung von KFZ recht teuer werden kann. Der Gläubiger muss in Vorleistung treten für die Gerichtsvollzieherkosten, Abschleppkosten, Verwertungskosten etc. Hinzu kommen noch die RA-Kosten. Es können schon mal schnell EUR 600,00 und - je nach Gegenstandswert - mehr werden. Es lohnt sich also nur bei KFZ, die einen höheren Erlös bringen würden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Mo2101
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#5

26.10.2017, 12:40

Oje......da spreche ich wohl lieber nochmal mit dem Chef drüber.
Ist gegen eine ehemalige Mandantin und er hofft eigentlich, dass sie durch den Druck das Auto gepfändet zu bekommen unsere Gebühren zahlt :-?

Aber schon mal vielen Dank für die ganze Hilfe. Da schaue ich mal gleich ins Formular :huepf :thx
Bina87
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#6

13.11.2017, 11:07

Darf ich hier nochmal nachfragen ob Ihr jetzt den PKW gepfändet habt? Ich stehe auch vor so einer Entscheidung...
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