Wir haben eine PfÜB beantragt und einen Verrechnungsscheck für die Zahlung der Gerichtskosten beigefügt.
Meine Frage ist, bekommt man hier von der Justizkasse trotzdem eine Rechnung übersandt? Unser Chef benötigt die für die Buchhaltung, eine Kopie des eingereichten Verrechnungsschecks ist seiner Meinung nach nicht ausreichend.
Leider versuche ich schon seit gestern, jemanden bei der Kosteneinziehungsstelle der Justiz in Berlin zu erreichen, bisher vergebens.
Ich denke deshalb, ihr könnt mir diese Frage bestimmt schneller beantworten.
Rechnung von Justizkasse trotz Verrechnungsscheck?
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Wenn ich die Gerichtskosten für den PfÜB per V-Scheck einzahle, habe ich noch nie eine Rechnung erhalten. Ebenso wenig, wenn die Zahlung per Gerichtskostenmarken/-stempler erfolgte. Ich sehe hier auch kein Problem für die Buchhaltung, da sich die Einlösung des Schecks aus dem Kontoauszug ergibt.
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Ich habe nie eine Rechnung bekommen, wenn ich dem Pfüb einen Scheck beigefügt hatte. Für unsere Buchhaltung habe ich immer einen Ausdruck aus dem GKG Nr. 2111 gemacht; dort ist aufgeführt, dass der Pfüb EUR 20,00 kostet.
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Ok. Und da gibt es keine Probleme mit eurer Buchhaltung/Steuerbüro?