Drittauskunft - Hat der Gläubiger Anspruch auf Kopie?
Verfasst: 10.10.2017, 15:35
Ich habe eine Frage zur Drittauskunft des Bundeszentralamtes für Steuern.
Hat der Gläubiger bei eingeholter Auskunft einen Anspruch auf Vorlage einer Kopie der Auskunft?
Ich habe hier den Fall, dass der GV mir einfach nur mitteilt "Die Auskunft liefert keine verwertbaren Ergebnisse", mir jedoch die Auskunft in Kopie nicht beilegt. Ist das so richtig, oder kann ich auf Vorlage einer Kopie bestehen?
Hat der Gläubiger bei eingeholter Auskunft einen Anspruch auf Vorlage einer Kopie der Auskunft?
Ich habe hier den Fall, dass der GV mir einfach nur mitteilt "Die Auskunft liefert keine verwertbaren Ergebnisse", mir jedoch die Auskunft in Kopie nicht beilegt. Ist das so richtig, oder kann ich auf Vorlage einer Kopie bestehen?