Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung

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Honig
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#1

09.10.2017, 13:47

Liebe Gemeinde,
mit diesem Thema kenne ich mich leider überhaupt nicht gut aus:
Schuldner hat in seinem Vermögensverzeichnis angegeben, zu 50 % in Erbengemeinschaft Eigentum an einem Grundstück zu haben. Grundbuchauszug und Erbschein habe ich angefordert, beide Erben stehen im Grundbuch drin und es gibt auch tatsächlich nur diese beiden Erben.
Folgendes habe ich bereits gemacht: PfÜB in den angeblichen Anspruch des Schuldners gegenüber dem Miterben auf Auseinandersetzung des Nachlasses und Teilung der Nachlassmasse sowie Auskunft über den Bestand des Nachlasses. DS-Erklärung kam jetzt, kein weiterer Bestand da.
Und nu? Wie mache ich denn jetzt den Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung? Hab irgendwo gelesen, dass ich jetzt erst einen Antrag auf Eintragung des Pfändungsvermerkes machen muss. Ist das denn richtig? Und dann kann man erst die Teilungsversteigerung beantragen.
Kann mir hier irgendjemand weiterhelfen??
Geiselmann
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#2

09.10.2017, 20:53

Die Teilungsversteigerung ist jetzt schon unter Vorlage des PfüB möglich.
Der Pfändungsvermerk ist keine Voraussetzung für die Teilungsversteigerung, er schützt nur vor Verfügungen der Erben nach Pfändung, da diese noch den Erschein haben.

S. Geiselmann
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