KFB als Hauptforderung oder Nebenforderung einbuchen?
Verfasst: 05.10.2017, 12:15
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Wir haben ein Urteil vorliegen und zwei KFBs (I + II. Instanz). Wir haben bereits Zahlungen vom Schuldner erhalten.
Muss ich die KFBs jetzt als Hauptforderung oder als Nebenforderung einbuchen?
Bisher habe hier im Forum keine richtige Auskunft dazu gefunden und auch bei meiner Internetrecherche bin ich nicht fündig geworden.
Liebe Grüße und schon mal herzlichen Dank für eure Hilfe!
Dani
folgendes Problem:
Wir haben ein Urteil vorliegen und zwei KFBs (I + II. Instanz). Wir haben bereits Zahlungen vom Schuldner erhalten.
Muss ich die KFBs jetzt als Hauptforderung oder als Nebenforderung einbuchen?
Bisher habe hier im Forum keine richtige Auskunft dazu gefunden und auch bei meiner Internetrecherche bin ich nicht fündig geworden.
Liebe Grüße und schon mal herzlichen Dank für eure Hilfe!
Dani