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KFB als Hauptforderung oder Nebenforderung einbuchen?

Verfasst: 05.10.2017, 12:15
von Dani1990
Hallo zusammen,

folgendes Problem:
Wir haben ein Urteil vorliegen und zwei KFBs (I + II. Instanz). Wir haben bereits Zahlungen vom Schuldner erhalten.
Muss ich die KFBs jetzt als Hauptforderung oder als Nebenforderung einbuchen?

Bisher habe hier im Forum keine richtige Auskunft dazu gefunden und auch bei meiner Internetrecherche bin ich nicht fündig geworden.

Liebe Grüße und schon mal herzlichen Dank für eure Hilfe!
Dani
:wink1

Re: KFB als Hauptforderung oder Nebenforderung einbuchen?

Verfasst: 05.10.2017, 13:02
von icerose
ich buche Kfb´s immer bei "verzinsliche Kosten" ein. Falls es diese Option in deinem Programm nicht gibt, ist das als Hauptforderung zu buchen.

Edith: ich buche das auch als "festgesetzte Kosten", im Forderungskonto stehen die dann unter "verzinsliche Kosten". ;)

Re: KFB als Hauptforderung oder Nebenforderung einbuchen?

Verfasst: 05.10.2017, 13:25
von Laska
Ich buche KfB´s immer als "festgesetzte Kosten" ein. ;)

Re: KFB als Hauptforderung oder Nebenforderung einbuchen?

Verfasst: 05.10.2017, 13:54
von Sputnik85
Laska hat geschrieben:Ich buche KfB´s immer als "festgesetzte Kosten" ein. ;)
Das selbe hier!

Re: KFB als Hauptforderung oder Nebenforderung einbuchen?

Verfasst: 05.10.2017, 14:13
von 148
Sputnik85 hat geschrieben:
Laska hat geschrieben:Ich buche KfB´s immer als "festgesetzte Kosten" ein. ;)
Das selbe hier!
Ich mache das auch so ... :)

Re: KFB als Hauptforderung oder Nebenforderung einbuchen?

Verfasst: 05.10.2017, 14:55
von Dani1990
Ok, vielen Dank für die vielen Rückmeldungen!

Liebe Grüße
Dani :wink1