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GK für KFA nach § 788 ZPO

Verfasst: 04.10.2017, 11:59
von Juty
Hallo!
Ich habe in Erinnerung, dass bei diesem Antrag 9 Euro Zustellkosten entstehen, die von Amts wegen gleich mit festgesetzt werden.

Ist das so?

Danke

Re: GK für KFA nach § 788 ZPO

Verfasst: 04.10.2017, 12:06
von Di
Hallo, bei uns sind es 3,50 € und ja, die werden gleich mit festgesetzt!

Re: GK für KFA nach § 788 ZPO

Verfasst: 04.10.2017, 13:16
von icerose
Ich kenne das auch nur mit 3,50 €. Auf Antrag werden die Kosten direkt mit festgesetzt (nicht von Amts wegen).

Re: GK für KFA nach § 788 ZPO

Verfasst: 04.10.2017, 13:32
von DKB
Die Zustellungsauslagen richten sich nach KV 9002 GKG. Es wird eine Pauschale von 3,50 EUR je Zustellung erhoben. Die Auslagen sollen vorschussweise erhoben werden, § 17 GKG. Also zur Verfahrensbeschleunigung: Gk-Stempelabdruck auf KFA, der den Antrag auf Mitfestsetzung der vorgelegten Auslagen enthält, dann klappt das mit der Festsetzung.