GK für KFA nach § 788 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juty
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#1

04.10.2017, 11:59

Hallo!
Ich habe in Erinnerung, dass bei diesem Antrag 9 Euro Zustellkosten entstehen, die von Amts wegen gleich mit festgesetzt werden.

Ist das so?

Danke
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Di
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#2

04.10.2017, 12:06

Hallo, bei uns sind es 3,50 € und ja, die werden gleich mit festgesetzt!
Liebe Grüße
Diana :wink1
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icerose
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#3

04.10.2017, 13:16

Ich kenne das auch nur mit 3,50 €. Auf Antrag werden die Kosten direkt mit festgesetzt (nicht von Amts wegen).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
DKB
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#4

04.10.2017, 13:32

Die Zustellungsauslagen richten sich nach KV 9002 GKG. Es wird eine Pauschale von 3,50 EUR je Zustellung erhoben. Die Auslagen sollen vorschussweise erhoben werden, § 17 GKG. Also zur Verfahrensbeschleunigung: Gk-Stempelabdruck auf KFA, der den Antrag auf Mitfestsetzung der vorgelegten Auslagen enthält, dann klappt das mit der Festsetzung.
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