Zusammenrechnung von mehreren Einkünften
Verfasst: 02.10.2017, 10:46
Hallo,
ich arbeite in einem Insolvenzverwalterbüro, es geht jedoch um eine allgemeine Vollstreckungssache:
Ich habe eine Schuldnerin, die mehrere Einkünfte bezieht; aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zwei verschiedene Nebenjobs) und aus selbstständiger Tätigkeit (Kleingewerbetreibende). Ich weiß, dass man lediglich die Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit zusammenrechnen darf, aber nicht mit den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Mein Chef möchte nun von mir, dass ich ihm das anhand eines Gesetzes belege, da er anderer Meinung ist. Es gibt m. E. aber nur den § 850e ZPO. Hieraus erschließt es sich ihm aber nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen oder kennt jemand eine Kommentierung bzw. Rspr. hierzu, wo es eindeutig drin steht. Ich habe im Zöller ledichlich gefunden, dass Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit einen eigenen Vermögenswert darstellen und daher separat zu behandeln sind. Daraus kann man eigentlich schon erschließen, dass diese Einkommen nicht vermischt werden dürfen. Aber auch das stellt meinen Chef nicht zufrieden. Daher bin ich grad etwas ratlos.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.
ich arbeite in einem Insolvenzverwalterbüro, es geht jedoch um eine allgemeine Vollstreckungssache:
Ich habe eine Schuldnerin, die mehrere Einkünfte bezieht; aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zwei verschiedene Nebenjobs) und aus selbstständiger Tätigkeit (Kleingewerbetreibende). Ich weiß, dass man lediglich die Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit zusammenrechnen darf, aber nicht mit den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Mein Chef möchte nun von mir, dass ich ihm das anhand eines Gesetzes belege, da er anderer Meinung ist. Es gibt m. E. aber nur den § 850e ZPO. Hieraus erschließt es sich ihm aber nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen oder kennt jemand eine Kommentierung bzw. Rspr. hierzu, wo es eindeutig drin steht. Ich habe im Zöller ledichlich gefunden, dass Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit einen eigenen Vermögenswert darstellen und daher separat zu behandeln sind. Daraus kann man eigentlich schon erschließen, dass diese Einkommen nicht vermischt werden dürfen. Aber auch das stellt meinen Chef nicht zufrieden. Daher bin ich grad etwas ratlos.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.