Sofortige Beschwerde gegen Zwangsgeldbeschluss
Verfasst: 25.09.2017, 14:56
Wir hatten in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren für die Klägerin einen Antrag nach § 888 ZPO gestellt. Diesem wurde stattgegeben. Gegen den Zwangsgeldbeschluss legte die Beklagte Sofortige Beschwerde ein. Das ArbG hat nicht abgeholfen und die Sache dem LAG vorgelegt.
Ich frage mich, ob ich für die Klägerin auch für das Beschwerdeverfahren PKH beantragen muss. Für das Zwangsvollstreckungsverfahren wurde PKH bewilligt.
Ich frage mich, ob ich für die Klägerin auch für das Beschwerdeverfahren PKH beantragen muss. Für das Zwangsvollstreckungsverfahren wurde PKH bewilligt.