alte Vollstreckungssache, Zinsen, Verjährung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
maxine
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#1

23.09.2017, 14:21

Hallo zusammen!
Ich brauche mal wieder Hilfe.
Ich hab ein uralte Sache auf dem Tisch. Hier haben wir einen Titel (VU) aus dem Jahr 1995...
Vollstreckung wurde 1996 eingeleitet. Zuletzt erfolgte Kontopfändung mit Pfüb vom Mai 2000.
Sache wurde damals im Jahr 2003 geschlossen, weil ZV erfolglos war...
2013 wurde Sache wieder aktuell
Im Mai 2015 erfolgte erste Zahlung (aus Kontopfändung von damals)
daraufhin kamen jeden Monat Geldeingänge
Sämtliche Zinsen und ZV Gebühren, die seit 1996 entstanden sind, sind doch verjährt oder?
Meine Kollegen vorher hatten die ZV Gebühren nicht festsetzen lassen.
Schuldner hat sich jetzt nämlich gemeldet und fragt ob nicht die Sache mal erledigt ist
Lt. Foko ist aber noch ziemlich viel Geld offen, weil da die ZV-Gebühren und Zinsen noch alle mit drin stehen.
Das ist doch aber falsch oder? :patsch
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Pepples
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#2

23.09.2017, 16:08

Zinsen verjähren, nicht aber die ZV-Kosten.
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maxine
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#3

25.09.2017, 08:46

Danke! Eigentlich klar, steht ja in 197 BGB... :oops:
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Tigerle
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#4

25.09.2017, 09:23

Pepples hat geschrieben:Zinsen verjähren, nicht aber die ZV-Kosten.
Durch Vollstreckungsmaßnahmen fängt die Frist aber neu zu laufen an (212 BGB). Wie habt Ihr denn die eingehenden Zahlungen verrechnet?

Ich würde dem Schuldner ein Forderungskonto mit der kompletten Forderung schicken. Der Schuldner kann ja die Einrede der Verjährung erheben.
maxine
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#5

25.09.2017, 14:36

Die letzte Maßnahme war der Pfüb in 2000. Die erste Zahlung kam dann erst 2015. Also sind die Zinsen doch vollständig verjährt!?
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#6

26.09.2017, 08:22

Die kurze Verjährungsfrist gilt für künftig entstehende Zinsen. Bereits fällige titulierte Zinsansprüche verjähren in 30 Jahren. Also können die Zinsen nur der letzten 3 Jahre noch geltend gemacht werden.
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Soenny
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#7

26.09.2017, 08:37

Der Schuldner kann ja die Einrede der Verjährung erheben.
Sehe ich wie Tigerle ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#8

17.06.2018, 22:52

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da ich mich mit der Verjährung von Zinsen etwas schwer tu.

I.
Kann ich generell sagen, wenn ich dieses Jahr vollstrecke, kann ich nur Zinsen aus dem Jahr 2015 bis heute (2018) nehmen? Sprich wenn mein Titel von 2007 ist und ich erst jetzt das erste Mal vollstrecke, dann sind die Zinsen, die von 2007 bis 2015 fällig gewesen wären, verjährt?

II.
Titel nach wie vor aus dem Jahr 2007: 09/2011 eine VA abgenommen (Zinsen von 2007 verjährt, geltend gemacht seit 2008) und dann wieder 03/2016, dann hätte man die Zinsen nur seit dem Jahr 2013 nehmen dürfen, alles davor ist verjährt? Richtig?

Hab ich das "Problem" Vejährung Zinsen ansich richtig verstanden? Vielen Dank für Eure Hilfe! Mich verunsichert das sehr!

Wie macht Ihr das mit dem Forderungskonto? Nehmt ihr alles auf und wartet ab ob der Schuldner rummosert? Oder kann ich gar nicht alle Zinsen drin lassen, weil z. B. bei einem PfüB das Gericht es monieren würde?
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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paralegal6
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#9

17.06.2018, 23:13

Wie oben, Einrede der Verjährung muss der Schuldner erheben. Ins Foko kannst alles rein nehmen. Falls er widerspricht kannst du Zinsen ausbuchen. Hab kein datev aber das geht sicher da. Stand auch im anderen thread so. Das Gericht hat bezügl. Zinsen nichts zu monieren.

https://www.haufe.de/personal/personal- ... 34037.html
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JfachAnge
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#10

19.06.2018, 17:36

@paralegal6

Danke für Deine Antwort. D.h. ich lasse alles im FoKo stehen und der Schuldner muss "mosern". Ich hätte nämlich auch gedacht, dass z.B. das Gericht bei nem Antrag auf Erlass PfüB z.B. darauf achtet, dass das verjährte Zinsen nicht mehr im FoKo stehen...

Aber ansonsten hab ich in meinen 2 Beispielen richtig gedacht?
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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