HB (wegen Abgabe VA)
Verfasst: 19.09.2017, 09:35
Hallo zusammen!
Ich bin gerade etwas verwirrt und habe mehrere Fragen:
1. Ich habe eine ZV gemacht und der Schuldner ist zur Abgabe der VA nicht erschienen. Ergo: HB beantragt (schon im Formular). Letzten Monat Nachricht des GVZ, dass er abrechnet, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist.
Heute dann seine KoRe. Ich habe aber den HB noch gar nicht..... Ist die Angelegenheit dann trotzdem abgeschlossen???
2. Er rechnet alle Gebühren doppelt ab. Persönliche Zustellung, Versuch gütl. Erledigung, N.erl. Amtshandlung und Wegegeldpauschale. Er hat den ZV-Auftrag zugestellt. Wenn er den Termin zur VA nicht in seinen Geschäftsräumen
anberaumt, sondern in der Wohnung des Schuldners, entstehen uns dann wieder Gebühren??? Dann würde jeder GVZ doch lieber in die Wohnung des Schuldners, weil er dann mehr abrechnen kann. Oder irre ich mich da?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
Ich bin gerade etwas verwirrt und habe mehrere Fragen:
1. Ich habe eine ZV gemacht und der Schuldner ist zur Abgabe der VA nicht erschienen. Ergo: HB beantragt (schon im Formular). Letzten Monat Nachricht des GVZ, dass er abrechnet, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist.
Heute dann seine KoRe. Ich habe aber den HB noch gar nicht..... Ist die Angelegenheit dann trotzdem abgeschlossen???
2. Er rechnet alle Gebühren doppelt ab. Persönliche Zustellung, Versuch gütl. Erledigung, N.erl. Amtshandlung und Wegegeldpauschale. Er hat den ZV-Auftrag zugestellt. Wenn er den Termin zur VA nicht in seinen Geschäftsräumen
anberaumt, sondern in der Wohnung des Schuldners, entstehen uns dann wieder Gebühren??? Dann würde jeder GVZ doch lieber in die Wohnung des Schuldners, weil er dann mehr abrechnen kann. Oder irre ich mich da?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!