Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe vergangene Woche ein Monierungsschreiben erhalten und stehe komplett auf dem Schlauch...
Mandat betrifft nur die ZV, wobei parallel wohl noch ein Vorgehen des Schuldners läuft.
Also mal von Anfang.
Schuldner war mit F liiert, diese verstarb. Es gab eine Lebensversicherung, bei der der Schuldner nach seinen Angaben bezugsberechtigt ist. Wegen Erbstreitigkeiten gibt es einen Testamentsvollstrecker. Die Lebensversicherung wurde ausbezahlt und ist entweder beim TV oder beim AG hinterlegt.
Mandant und Schuldner sind befreundet. Mdt. gewährte Schuldner vor längerem ein Darlehen mit notariellem Schuldanerkenntnis und sofortiger ZV-Unterwerfung.
Nun sollte also die Forderung des Schuldners gegen den TV gepfändet werden. Ich habe also einen PfÜB auf Herausgabeansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung beantragt und als Drittschuldner den TV angegeben.
Hätte ich richtigerweise nur die Forderungpfändung beantragen sollen.
Sämtliche Ideen und Denkanstöße sidn herzlich willkommen, da auch nach einer knappen Woche nachdenken und lesen, noch kein wirklich zielführender Gedanke aufkam
Ausfüllen PfÜB, Herausgabe oder Forderung
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Woher hast du den Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung? Was soll denn herausgegeben werden?
Herausgabe geht nur bei Sachen.
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Ja, das gleiche habe ich mich auch gefragt. Leider erst nachdem ich die Monierung erhalten hab.
Vielen Dank für die Antwort und das sogar sonntags!
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