ZV/Hauptforderung oder Teilbetrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bella2405

#1

16.09.2017, 12:39

Hallo,
Nun soll ich einen ZV machen jedoch dies noch nicht sooft gemacht und bitte im Eure Hilfe.
unser Mandat hat ein Urteil in einer Unterhaltssache zur Zahlung des Gegners über 72.500, € Nun hat er 30.000 € gezahlt und ich soll über den Restbetrag von 42.500,00 ZV machen.
Muß ich dann die HAuptforderung 72.500,00 € eingeben und dann den Teilbetrag 42.500,00 € vollstrecken? oder wie sollte ich es machen. Habe dies so noch nicht gemacht. Wir arbeiten mit Ra.micro und wie und wo müsste ich denn die Teilzahung bei Ra-Micro eingeben.
:thx
Lilablassblau
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#2

17.09.2017, 14:41

Da die 30.000 bereits bezahlt wurden, denke ich, dass der ZV-Antrag nur über 42.500 laufen soll und daher nur dieser Betrag als Hauptforderung anzugeben ist, der Betrag von 72.500 taucht im ZV-Antrag dann nicht mehr auf.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#3

18.09.2017, 08:32

Du gibst als Hauptforderung den Urteilsbetrag an und buchst die EUR 30.000,00 als Zahlung im Forderungskonto nach.
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