ich hab mal wieder überhaupt keinen Plan.
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Eine Bar, deren Inhaber anscheinend A ist, schuldet unserem Mandanten Geld. Wir schreiben an, nichts passiert, Titel wird erwirkt (also Bar Soundso, vertr. d. Inhaber A).
Während der ZV kommt der GVZ und sagt, A ist gar nicht der Inhaber, sondern B. Auskunft aus der Gewerbedatei bestätigt das, also wird neuer Titel erwirkt gegen B.
Der guten Ordnung halber schreiben wir die Bar nochmals z. H. B an, nichts passiert, Titel erwirkt. Es wird wieder Antrag auf ZV gestellt. Während der laufenden ZV, also einen Monat nach Antrag, wechselt der Inhaber, was uns wieder vom GVZ mitgeteilt wird. Es wurde also auch noch nichts vollstreckt oder so. Auskunft aus Gewerbedatei ergibt, dass nun C Inhaber ist.
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Also gaaaanz blöde Frage: Muss ich jetzt schon wieder einen neuen Titel erwirken, weil ja im alten noch B als Inhaber steht. Ich geh jetzt mal davon aus, aber kann man die unnötigen ZV- und MB-Kosten und sonstige hierdurch entstandenen Gebühren dem Schuldner in Rechnung stellen? Wäre ja ziemlich unfair, nachdem ja zum Zeitpunkt des ZV-Antrags, tatsächlich B noch Inhaber war. Aber kann hier auch C belangt werden?
Und eine noch blödere Frage: Kann ich die offenstehende Rechnung überhaupt C gegenüber geltend machen?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Sorry, für die blöden Fragen, aber ich blicks gerade gar nicht mehr.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Viele Grüße
Alundra