Hallo Ihr Lieben.
Wir haben in einer ZV-Sache die Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des RA bewilligt bekommen. Daraufhin haben wir den GVZ beauftragt Drittauskünfte einzuholen und siehe da, die Adresse des Schuldners konnte ermittelt werden.
Wie sieht es nun mit den Kosten des Gerichtsvollziehers aus? Rechnet dieser direkt gegenüber dem Gericht ab, oder müssen wir in Vorleistung gehen und uns die Kosten dann aus der Staatskasse wiederholen?
Ich habe keine Ahnung, wie das so in der Praxis gemacht wird, wir sind eigentlich auf insolvenzrecht spezialisiert
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
GVZ-Kosten bei PKH-Bewilligung
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Der GV erhebt keine Kosten, wenn ihm die PKH-Bewilligung bekannt ist.
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Der GV erhält keine vollständige Kostenerstattung durch die Staatskasse. Der GV erhält lediglich 1/2 Wegegeld sowie die Auslagen, die bei einer Zahlung durch den Schuldner zurückzuerstatten sind.
Daher werden die Kosten dem Gläubiger regelmäßig mitgeteilt. Es wäre sehr nett, die GV-Kosten mit beizutreiben und dann - im Falle der Zahlung - an den GV auszukehren.
Daher werden die Kosten dem Gläubiger regelmäßig mitgeteilt. Es wäre sehr nett, die GV-Kosten mit beizutreiben und dann - im Falle der Zahlung - an den GV auszukehren.