Überbezahlung
Verfasst: 12.09.2017, 17:58
Hallo Zusammen,
wir haben im Auftrag des Vermieters gegen einen Mieter wegen ausgebliebener Mietzahlung nach erfolgreichem Mahnverfahren vollstreckt. Die Vollstreckung richtet sich zum einen gegen seine Bank und zum anderen gegen seinen Arbeitgeber.
Mietschulden sind bis 2.000,00 EUR tituliert. Im Rahmen der Vollstreckung erhalten wir nun 2.500,00 EUR. Die überbezahlten 500,00 EUR müssten wir ja eigentlich erstatten.
Nur macht der Mieter erneut und noch nicht titulierte Schulden in Höhe von 600,00 EUR. Darf ich das jetzt für den Mandanten( Vermieter) verrechnen und ihm die überbezahlten 500,00 EUR auszahlen?
wir haben im Auftrag des Vermieters gegen einen Mieter wegen ausgebliebener Mietzahlung nach erfolgreichem Mahnverfahren vollstreckt. Die Vollstreckung richtet sich zum einen gegen seine Bank und zum anderen gegen seinen Arbeitgeber.
Mietschulden sind bis 2.000,00 EUR tituliert. Im Rahmen der Vollstreckung erhalten wir nun 2.500,00 EUR. Die überbezahlten 500,00 EUR müssten wir ja eigentlich erstatten.
Nur macht der Mieter erneut und noch nicht titulierte Schulden in Höhe von 600,00 EUR. Darf ich das jetzt für den Mandanten( Vermieter) verrechnen und ihm die überbezahlten 500,00 EUR auszahlen?