Überbezahlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pepe
Kennt alle Akten auswendig
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#1

12.09.2017, 17:58

Hallo Zusammen,

wir haben im Auftrag des Vermieters gegen einen Mieter wegen ausgebliebener Mietzahlung nach erfolgreichem Mahnverfahren vollstreckt. Die Vollstreckung richtet sich zum einen gegen seine Bank und zum anderen gegen seinen Arbeitgeber.

Mietschulden sind bis 2.000,00 EUR tituliert. Im Rahmen der Vollstreckung erhalten wir nun 2.500,00 EUR. Die überbezahlten 500,00 EUR müssten wir ja eigentlich erstatten.

Nur macht der Mieter erneut und noch nicht titulierte Schulden in Höhe von 600,00 EUR. Darf ich das jetzt für den Mandanten( Vermieter) verrechnen und ihm die überbezahlten 500,00 EUR auszahlen?

:thx
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#2

13.09.2017, 09:52

Hi Pepe,

ich bin der Meinung, dass Du das nicht so einfach machen darfst. Die Überzahlung ist ja letztlich auf den Titel, mit welchem Du vollstreckt hast gezahlt worden. Von daher muss diese m.E. erstattet werden. Ihr müsst die neuen Schulden neu titulieren oder eben so anfordern.

Ich würde den Schuldner ggf. anschreiben und ihm mitteilen, dass er beim Gerichtsvollzieher zu viel bezahlt hat. Ggf. ist er ja damit einverstanden, wenn dies auf die neue Schuld verrechnet wird.
Liebe Grüße

Sylvia

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paralegal6
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#3

13.09.2017, 20:53

Habt ihr denn zv Auftrag, püb etc auch berechnet? Verstehe es so, dass 2000€ tituliert sind, zzgl. Kosten des Verfahrens?
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