Probleme beim PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Purzelbaum
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#1

08.09.2017, 09:30

Hallo liebes Forum,

ich soll einen PfÜB ausfüllen wo die Schuldnerin im Vermögensverzeichnis angegeben hat, dass sie ein minderjähriges Kind hat. Bei dem PfÜB geht es um Mietschulden, also habe ich den Antrag wegen gewöhnlicher Geldforderungen gewählt. Wo muss ich in dem Formular angeben, dass das minderjährige Kind berücksichtigt wird (evtl. unter G ?!)?.

Vielen Dank und liebe Grüße
samsara
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#2

08.09.2017, 09:41

Weshalb möchtest Du als Gläubiger beantragen, dass ein unterhaltsberechtigtes Kind berücksichtigt werden soll :kopfkratz
In welche Forderung pfändest Du?
Purzelbaum
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#3

08.09.2017, 09:53

Muss man nicht die ganzen Infos, die man aus dem Vermögensverzeichnis hat mit in den PfÜB packen? Oh wie gut, dass ich bald ein Seminar zu diesem Thema besuche...
samsara
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#4

08.09.2017, 10:05

Nein, solche Infos nicht. In was möchtest Du denn pfänden?
Purzelbaum
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#5

08.09.2017, 10:18

Ich habe den Arbeitgeber der Schuldnerin angegeben. Aber ich habe meinen Chef grad nochmal gefragt. Wir haben da aneinander vorbei geredet. Meine Frage hat sich daher erledigt. Aber vielen lieben Dank für deine schnelle Rückmeldung
samsara
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#6

08.09.2017, 10:19

Gerne. Dann passt´s ja.
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