Vollstreckung einer vertretbaren Handlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Bürostuhlakrobatin19
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 06.09.2017, 09:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: altasoft

#1

06.09.2017, 09:50

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Eure Hilfe. Ich habe einen Zwangsvollstreckungsauftrag wegen einer vertretbaren Handlung beim Amtsgericht eingereicht. Der Schuldner hatte sodann Gelegenheit zur Stellungnahme, etc. Das Gericht hat dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt, diese fand auch statt. Beendet wurde die Sache durch einen Beschluss, wonach der Schuldner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Meine Frage nun, wie rechne ich die Sache ab?!

Bekomme ich da nur die 0,3 Verfahrensgebühr 3309 + die Terminsgebühr 3310? Oder kann ich da eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 und eine 1,2 Terminsgebühr nach 3104 abrechnen? :-?
Benutzeravatar
Tina112
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 97
Registriert: 20.04.2007, 22:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: daheim

#2

06.09.2017, 09:53

Da es sich um ein Vollstreckungsverfahren handelt, leider nur die beiden 0,3 nach 3309 u. 3310 VV RVG zzgl. Auslagen etc.
Liebe Grüße

Tina

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
Antworten