Erben des Schuldners ermitteln und vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schmiddi
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#1

04.09.2017, 17:59

Hallo! Ich bin kompletter Neuling in Zwangsvollstreckungssachen und habe nun einen ziemlich komplizierten Fall.

Mdt. legt uns einen Vollstreckungsbescheid gegen die Eheleute xy aus dem Jahre 1992 vor. Frau ist bereits verstorben. VA wurde bereits 2016 abgegeben. Wie ist nun vorzugehen, um die Erben zu ermitteln bzw. um endlich Geld zu erhalten?

Vielen Dank schonmal!!
CeNedra
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#2

04.09.2017, 18:49

Habe ich noch nie gehabt, aber probiers mal mit § 357 FamFG.

"(1) Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, eine eröffnete Verfügung von Todes wegen einzusehen.
(2) 1Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, kann verlangen, dass ihm von dem Gericht eine Ausfertigung des Erbscheins erteilt wird."

Für Glaubhaftmachung die vollstreckbare Ausfertigung des Titels vorlegen und mitteilen, dass der Titel auf die Erben umgeschrieben werden soll, daher der ERbschein benötigt wird. - Hier fallen bestimmt auch Kosten an für die Ausfertigung.
Geiselmann
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#3

04.09.2017, 19:36

Den zur Titelumschreibung erforderlichen Erbschein bekommt der Gläubiger über § 792 ZPO.
Für die Kosten des Erbscheinverfahrens haftet der Gläubiger.
Er kann sich diese gem. § 788 ZPO festsetzen lassen.

S. Geiselmann
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