Vollstreckungsauftrag, Ausfertigung
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Manchmal denk ich, ich steh im Wald. Seit Anbeginn der Zeit (quasi) reiche ich Vollstreckungsaufträge einfach zu Gericht. Das wurde nie von irgendjemandem moniert. Jetzt schreibt mir doch tatsächlich ein GVZ, dass der Auftrag zweifach einzureichen sei. Hab ich irgendwas verpasst - oder die letzten fast 30 Jahre einfach Glück gehabt?
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Wenn im Vollstreckungsauftrag die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt wird, dann muss der Auftrag zweifach eingereicht werden, denn ein Exemplar wird dem Schuldner übermittelt.
Ich meine, das steht auch bei den Ausfüllinfos zum Formular.
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- Pepples
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Seit die "neuen" Anträge da sind, wollen die das gerne zweifach haben. Steht das nicht auch irgendwo auf dem Formular?
Ich schick aber weiterhin nur einfach und warte, ob noch eine Abschrift angefordert wird.
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Das steht wahrscheinlich in der "Anlage 2", die RAM freundlicherweise nicht mit auswirft Da habe ich mir auch noch nie Gedanken drum gemacht, hat auch - wie gesagt - noch nie jemand moniert. Sinnvoll wäre es ja, wenn RAM die erforderlichen Abschriften automatisch drucken würde, wie beim Pfüb auch.
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- Anahid
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Bei mir druckt RAM, wenn ich den Antrag auf Vermögensauskunft stelle, immer zwei Exemplare. Dürfte dann wohl eine Einstellungssache sein.
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