Einwohnermeldeamtsauskunft einholen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NORTHERN DINO
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#11

05.09.2017, 23:39

skugga hat geschrieben: Und mit Staunen stell ich fest, dass immer noch Postanfragen gemacht werden. Echt jetzt? Der Quark war vor 20 Jahren schon ermüdend, inzwischen kann ich die Kohle dafür auch einfach aus dem Fenster schmeißen.
102 Aber sowas von zustimm.
~ Grüßle ~
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Pitt
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#12

06.09.2017, 08:02

Dazu mal eine nette Anekdote, die ich letzte Woche mit einer Auskunft der Deutschen Post hatte:
Schuldner reagiert nicht auf die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung. Also habe ich die Online-Sendungsverfolgung befragt, wann das per Einwurf-Einschreiben versandte Schreiben zugestellt wurde. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post war das Einwurf-Einschreiben angeblich 4 Tage vorher an uns zurückgesandt worden, da unzustellbar. Tatsächlich hatten wir das Einschreiben aber zurückbekommen. :augenreib Also Anruf bei der Service-Hotline. Bei der automatischen Roboteransage - natürlich - das gleiche Ergebnis. Einschreiben sei vor 4 Tagen zurückgeschickt worden. Dann Anruf bei der auf der Einschreiben-Quittung angegebenen Hotline-Nummer mit echten Menschen. Dort dann die Überraschung: Das Schreiben sei nicht an uns zurückgegangen, sondern nach den dort hinterlegten Angaben (die, aus welchen Gründen auch immer, nicht bei den vorherigen Anfragen angezeigt wurden) "vermutlich an ein Postfach in X-Stadt" (Wohnort des Schuldners) gegangen. Die Mitarbeiterin bei der Hotline fragte mich dann, ob der Empfänger ein Postfach habe. Das konnte ich ihr nicht beantworten. Ihr Vorschlag: beim Empfänger anrufen und nachfragen. Soviel also zum Wahrheitsgehalt der Angaben über die Zustellung/Unzustellbarkeit von Briefsendungen. :roll:
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icerose
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#13

06.09.2017, 09:53

Ich mache eine EMA immer erst dann, wenn NICHT zugestellt werden kann. Und ob der Beklagte da wohnt oder nicht, ist mir schnuppe. Hauptsache, sein Name steht am Briefkasten, so dass Zustellungen klappen. Das mit der Kenntnis ist dann Problem des Beklagten. :lol:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#14

06.09.2017, 10:00

Ich habe erst kürzlich wieder eine positive Erfahrung gemacht mit der Postanfrage: Ich hab den Gerichtsvollzieher zwecks einer Zustellung losgeschickt, dieser sagte mir, dass der Zustellungsempfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln wäre. Laut EMA war der Zustellungsempfänger unbekannt verzogen, gleichzeitig habe ich eine Postamtanfrage gemacht, Ergebnis war, dass die Adresse korrekt sei. Hab sodann mit dem GVZ telefoniert, dieser meinte, oftmals wissen die Postbeamten wo sie die Post zustellen müssen, auch wenn derjenige kein Namensschild hat, manchmal sagen diejenigen dem Postboten dass der die Post für zB "Meier" bei "Müller" mit einwerfen soll. Ich sollte dem GVZ das Original-Schriftstück zur Zustellung zuschicken, er würde es mir durch Zuhilfenahme der Post zustellen. Gesagt getan. Schriftstück wurde dann tatsächlich mit Zustellungsnachweis an den richtigen Empfänger zugestellt, da der Postbeamte eben wusste, wo er klingeln muss. Und das alles mit einer Postamtanfrage für ca. 1,50 EUR :)
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#15

07.09.2017, 10:00

@Jule69 Ich hatte geschaut, aber muss man sich nicht für das Onlineverfahren registrieren oder beim Amt mit einem Personalausweis ausweisen vorher?! Hatte da irgendwie sowas gelesen :(
Gruß aptrm :bahnhof
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#16

07.09.2017, 11:23

Unser Musterformular für die EMA enthält schon direkt den Vermerk: "EILT SEHR !!!" Ja, in Großbuchstaben und drei Ausrufezeichen! Ob das was bringt sei dahin gestellt, aber meistens warten wir nicht länger als eine Woche. Wenn es uns doch zu lange dauert, faxe ich die Anfrage einfach nochmal, gegebenenfalls mit Beleg über die Zahlung - kann man hier ja leider nicht machen. Oder nochmal per E-Mail und irgendwo noch den Vermerk "Erinnerung" drauf schreiben.
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