Auskunft des Bundeszentralamts f. Steuern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Juty
Forenfachkraft
Beiträge: 171
Registriert: 28.05.2008, 11:18
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#1

28.08.2017, 09:52

Hallo!
Ich habe jahrelang keine ZV gemacht, jetzt aber eine Auskunft des Bundeszentralamts für Steuer liegen, was sollte ich über diese erfahren? Kontodaten?
Dt. Rentenversicherung erhalte ich evtl. den Arbeitgeber, Kraftfahrtbundesamt erhalte ich evtl. Fahrzeug-Informationen.
Aber BZA f. Steuern?
Danke
Juty
Forenfachkraft
Beiträge: 171
Registriert: 28.05.2008, 11:18
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#2

28.08.2017, 09:58

... ein Blick ins Gesetz... Antwort gefunden!
Butterblume
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 459
Registriert: 08.03.2012, 14:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

28.08.2017, 10:49

Über diese Auskunft erhält man div. Kontoverbindungen des Schuldners. Diese Auskunft ist meiner Meinung nach am effektivsten, da die Schuldner anscheinend manchmal selbst nicht mehr wissen, wo sie überall ein Konto haben.

Ich hatte hiermit am Freitag erst Erfolg. Die Auskunft beinhaltete 3 Seiten! mit Kontoverbindungen des Schuldners. Eins davon war ein Sparkonto. Wurde jetzt aufgelöst und uns 800 € überwiesen! :huepf

LG
Antworten