MB gegen Erbin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Spotttölpel
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#1

24.08.2017, 09:12

Hallo Ihr Lieben,

ich habe die Suchfunktion genutzt aber keine hinreichende Lösung für mein Problem gefunden. Oder ich bin einfach möööp und kapier es nicht.

wir sind Gläubiger (Vermieter). Die Mieterin ist verstorben. Erbin ist die Tochter welche uns auch namentlich etc bekannt ist. Einen Erbschein hat sie nicht vorgelegt oä. Nun ist es so, dass die Verstorbene Mietschulden hinterlassen hat. Nach mehrmaligen Aufforderungen und nicht eingehaltenen Ratenzahlungen wollte ich einen MB machen. Ist dies so ohne weiteres möglich? Nach telefonischer Auskunft der Erbin hieß es, sie habe das Erbe nicht ausgeschlagen. Wie gehe ich vor? Brauche ich für einen MB zwingend einen Erbschein? Diesen - sofern ich es richtig verstanden habe - kann nur der Erbs selbst beantragen richtig? Es ist eine kleine Restforderung von 150,00 Euro. Ich sage schon mal Danke für euer Wissen :)
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Anahid
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#2

24.08.2017, 09:20

Nein, Du brauchst keinen Erbschein für den MB. Für das streitige Verfahren (sollte die Tochter Widerspruch einlegen) musst Du allerdings nachweisen, dass dieTochter Erbin ist. Ich würde da einfach dann das Nachlassgericht anschreiben und um Mitteilung der Erben bitten.
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Spotttölpel
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#3

24.08.2017, 11:29

aaaa prima vielen lieben Dank Anahid :)
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