PfÜB nach 850d ZPO
Verfasst: 22.08.2017, 11:51
Hallo zusammen.
Ich habe vor kurzem einen Unterhalts-PfÜB gemacht. Nun kommt die Verfügung des Gerichts mit folgendem Wortlaut:
".... es wird um Mitteilung gebeten, ob eine Pfändung nach §850 c oder nach § 850 d ZPO erfolgen soll. Sofern die bevorrechtigte Pfändung beantragt wird, ist die Tatsache, dass sich der Schuldner absichtlich seiner Unterhaltspflicht entzogen hat, glaubhaft zu machen. ..."
1. Gibt es in dem Formular doch kein Modul, wo mach 850 d auswählen kann. Oder schreibt ihr das "irgendwo hin"?
2. Wie kann ich das denn glaubhaft machen?
Zum Sachverhalt: Der ehemalige Arbeitgeber des Schuldners hat bis 12/2015 Zahlungen geleistet. Seit Januar 2016 hat der Schuldner einen neuen Arbeitgeber. Er erhält allerdings nur 1.150,00 € netto und soll eine Gehaltspfändung vorliegen, sodass ihm nur 900,00 € ausgezahlt werden würden.
VG Uli
Ich habe vor kurzem einen Unterhalts-PfÜB gemacht. Nun kommt die Verfügung des Gerichts mit folgendem Wortlaut:
".... es wird um Mitteilung gebeten, ob eine Pfändung nach §850 c oder nach § 850 d ZPO erfolgen soll. Sofern die bevorrechtigte Pfändung beantragt wird, ist die Tatsache, dass sich der Schuldner absichtlich seiner Unterhaltspflicht entzogen hat, glaubhaft zu machen. ..."
1. Gibt es in dem Formular doch kein Modul, wo mach 850 d auswählen kann. Oder schreibt ihr das "irgendwo hin"?
2. Wie kann ich das denn glaubhaft machen?
Zum Sachverhalt: Der ehemalige Arbeitgeber des Schuldners hat bis 12/2015 Zahlungen geleistet. Seit Januar 2016 hat der Schuldner einen neuen Arbeitgeber. Er erhält allerdings nur 1.150,00 € netto und soll eine Gehaltspfändung vorliegen, sodass ihm nur 900,00 € ausgezahlt werden würden.
VG Uli