Wann müssen zwei Vollstreckungsaufträge erteilt werden?

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vctia
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#1

18.08.2017, 08:34

Hallo :wink1
Ich stehe mal wieder auf dem Schlauch, vielleicht kann mir hier ja wieder jemand helfen. :schock

Ich soll einen Vollstreckungsauftrag gegen unsere Mandanten aus einem Vergütungsfestsetzungsbeschluss machen.
Wir haben nur eine vollstreckbare Ausfertigung und zwei Schuldner, die zwar zusammen wohnen aber nicht verheiratet sind.
Muss bzw. kann ich einen VA machen? Oder muss ich zwei für jeweils einen Schuldner machen?

Ich hatte vor einiger Zeit mal etwas ähnliches da hat mich der GVZ angerufen und hat mich darauf hingewiesen dass ich zwei VA's machen muss. Da hatte ich allerdings auch zwei Titel.... :roll:

Vielen Dank schon im Voraus!
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icerose
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#2

18.08.2017, 09:09

Da deine Schuldner zusammen wohnen, genügt ein Auftrag - gleichzeitig gegen beide. Kostentechnisch geht alles doppelt, weil zwei Schuldner.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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