Berücksichtigung Wohnvorteil im PfÜB
Verfasst: 15.08.2017, 14:51
Hallo!
Ich möchte einen PfÜB beantragen und 4 Renten pfänden. Es geht um nachehelichen Unterhalt.
Jetzt steht sogar im Beschluss, dass "auf Seiten des Antragsgegners (=Schuldner) der auf den Antragsgegner entfallende Wohnvorteil i.H.v. 348,00 € zu berücksichtigen ist".
Also soll das zum pfändbaren Einkommen hinzugerechnet werden.
Wo und wie formuliert schreibe ich das denn jetzt in meinen PfÜB-Antrag?
Ich möchte einen PfÜB beantragen und 4 Renten pfänden. Es geht um nachehelichen Unterhalt.
Jetzt steht sogar im Beschluss, dass "auf Seiten des Antragsgegners (=Schuldner) der auf den Antragsgegner entfallende Wohnvorteil i.H.v. 348,00 € zu berücksichtigen ist".
Also soll das zum pfändbaren Einkommen hinzugerechnet werden.
Wo und wie formuliert schreibe ich das denn jetzt in meinen PfÜB-Antrag?