Hallo ihr Lieben!
Ich bin kurz vorm verzweifeln... Ich habe den GV mit Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt (bei Nichterscheinen Beantragung Haftbefehl).
Schuldnerin ist natürlich zum Termin nicht erschienen, darauf hin hat GV Haftbefehl beantragt. Als er die Eintragungsanordnung zustellen wollte, ist ihm aufgefallen, dass Schuldnerin nicht mehr unter der alten Adresse wohnt oder einfach nur den Namen entfernt hat. Zwischenzeitlich waren Drittauskünfte der Bank da. Mandantschaft wollte eine Kontopfändung. Darauf hin habe ich den GV gebeten, mir die Titel zurückzusenden. Hat er auch gemacht, aber eine Gebühr von 15,00 € oder so abgerechnet (nicht erledigte Amtshandlung).
Habe dann einen PfÜB gemacht...
Erste Monierung vom AG kam, dass ich ein aktuelles FoKo übersenden soll. Hab ich gemacht.
Dann kam die zweite Monierung, dass die letzten GV Kosten keine notwendigen Kosten der ZV wären, da ich den Auftrag zurückgenommen habe und die Kosten daher nicht in den PfÜB aufgenommen werden können und auch nicht vom Schuldner zu tragen sind.
Habe dann argumentiert, dass ich den Auftrag nie zurückgenommen habe, aber die Schuldnerin unter der alten Anschrift wahrscheinlich nicht mehr wohnhaft sei und wir daher erstmal die Titel zurückgefordert haben, um den PfÜB zu machen.
Jetzt kam die nächste Monierung, dass die Zuständigkeit des von mir angerufenen Gerichts zu begründen sei. Da keine neue Adresse vorliegt, wären sie auch nicht zuständig....
Was mach ich denn jetzt??? EMA's dauern hier mittlerweile 8 Wochen.. Und wenn sich Schuldnerin nicht ummeldet oder wirklich noch da wohnt, nur den Namen von der Klingel und Briefkasten entfernt hat??? Dann könnte ich ja nie nen PfÜB machen..
Liebe Grüße
"Ärger" mit AG wegen Erlass PfÜB
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M.E. bleibt dir nur eine EMA übrig. Der PfÜB kann auch öffentlich zugestellt werden und dafür ist die Auskunft notwendig.
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Ist meines Erachtens aber nicht notwendig, da für die Wirksamkeit die Zustellung an den Drittschuldner entscheidend ist.Unicorn hat geschrieben:Der PfÜB kann auch öffentlich zugestellt werden
Also: EMA musst du machen. Wenn das Ergebnis negativ sein sollte (unbekannt verzogen), dann sagst du dem Gericht, dass es das als das am letzten bekannten Wohnsitz der Schuldnerin zuständige ist. Fertig. Hatte ich erst kürzlich so einen Fall.
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Und das hat funktioniert???icerose hat geschrieben:Also: EMA musst du machen. Wenn das Ergebnis negativ sein sollte (unbekannt verzogen), dann sagst du dem Gericht, dass es das als das am letzten bekannten Wohnsitz der Schuldnerin zuständige ist. Fertig. Hatte ich erst kürzlich so einen Fall.
Ich habe nur die Befürchtung, dass ich dann die GV Kosten doch rausnehmen muss....
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ja. Was willst du denn auch machen, wenn du keine zustellfähige Anschrift hast oder in Erfahrung bringen kannst? Das ist kein Grund, nicht einen Pfüb zu machen. Ich hatte meinen Pfüb nur eine Woche nach dieser Erkärung.Mel Kunterbunt hat geschrieben:Und das hat funktioniert???
Zu den GVZ-Kosten: da wirst du genauer schildern müssen, wie der Ablauf war. Denn aus meiner Sicht habt ihr den Auftrag nicht zurückgenommen, sondern nur wegen dem Pfüb unterbrochen. Klar macht der GV dann eine Zwischenrechnung, weil er kann ohne Titel nichts tun. Du kannst den GV um so eine Info bitten, also dass der Auftrag wegen der Pfüb-Beantragung ruht. Auch damit hatte ich schon Erfolg.
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Habe ich auch schon gemacht... Habe alles erläutert, wie das abgelaufen ist... Und darauf hin kam ja jetzt die Monierung bezüglich der Zuständigkeit...icerose hat geschrieben:Zu den GVZ-Kosten: da wirst du genauer schildern müssen, wie der Ablauf war. Denn aus meiner Sicht habt ihr den Auftrag nicht zurückgenommen, sondern nur wegen dem Pfüb unterbrochen. Klar macht der GV dann eine Zwischenrechnung, weil er kann ohne Titel nichts tun. Du kannst den GV um so eine Info bitten, also dass der Auftrag wegen der Pfüb-Beantragung ruht. Auch damit hatte ich schon Erfolg.
Habt tausend Dank.. Da versuche ich mal mein Glück