Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeLu89
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#1
09.08.2017, 12:41
Hallo,
wir haben in einer Sache für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung (Vergleich und KfB) betrieben. Diese blieb leider erfolglos und seine Rechtsschutzversicherung möchte nun selbst tätig werden, da diese bekanntlich ja nur drei ZV-Maßnahmen zahlt. Sie möchte von uns nun eine Erklärung darüber haben, dass keine Bedenken gegen die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel zu ihren Gunsten bestehen. Ich weiß leider überhaupt nicht, was ich da jetzt schreiben muss. Könnte mir evtl jemand helfen?
Vielen Dank schonmal
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MarenW
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#2
09.08.2017, 13:04
Also ich würde jetzt eine Bestätigung ausstellen in der steht, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten übernommen hat. Sonst nichts.
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