Einholung Drittauskünfte Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Susi_Fröhlich
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 09.03.2016, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

03.08.2017, 10:40

Hallo ihr Lieben,

ich habe zwar zu dem Thema einige Beiträge gefunden, jedoch keinen der auf meine Situation passt. Vorliegend habe ich bereits einen ZVA veranlasst und habe die Vermögensauskunft vorliegen. Der Schuldner hat angegeben dass seine Einkünfte auf das Konto eines Dritten gehen. Nun weiß ich leider nicht, ob er zugriffsberechtigt ist oder nicht. Ich kann ja wohl kaum das Konto eines Dritten einfach so pfänden oder? :kopfkratz Daher dachte ich, ich könnte nochmal einen ZVA machen und die Einholung von Auskünften Dritter (M2) beantragen. Nun weiß ich aber nicht, ob dass einfach so geht? Ich habe das mal so durch das Formular gejagt und scheinbar ist das so isoliert garnicht möglich. Es erscheint mir vielmehr so, als würde der GVZ dann gleich nochmal eine Pfänsung versuchen? Bin grad iwie ratlos :roll: Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. Danke im Voraus. :wink1
Benutzeravatar
Di
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 270
Registriert: 26.11.2007, 13:16
Beruf: ReNoFa (z.Z. tätig als ReFa)
Software: RA-Micro
Wohnort: Meiningen

#2

03.08.2017, 10:47

Ich würde den Herausgabeanspruch gegen den Kontoinhaber (wäre der Drittschuldner) pfänden!
Liebe Grüße
Diana :wink1
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#3

03.08.2017, 10:47

Von wann ist die VA? Hier gilt die 2 Jahresfrist zur Neuabnahme. Drittauskünfte werden auch nicht weiterhelfen, da das Konto nicht auf den Namen des Schuldners läuft. Ich rate eher zur Nachbesserung der VA.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

03.08.2017, 11:06

Wenn die VA bereits abgegeben wurde und ersichtlich ist, dass daraus eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist, kannst Du nachträglich isoliert die Einholung nur von Drittauskünften beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Susi_Fröhlich
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 09.03.2016, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

03.08.2017, 11:11

Und muss dass dann auch über das Formular erfolgen? Weil da ja automatisch eine Pfändung wieder mit drin ist. =/
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

03.08.2017, 11:50

Wieso ist dann automatisch eine Pfändung mit drin? Du machst unter Hinweise den GV darauf aufmerksam, dass Dir bekannt ist, dass der Schuldner die VA bereits geleistet hat und Dir das Vermögensverzeichnis, wie aus der Anlage ersichtlich, bereits vorliegt, sodass ausschließlich die Einholung von Drittauskünften beauftragt wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Susi_Fröhlich
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 09.03.2016, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

03.08.2017, 12:11

Ok danke =) Da muss ich also den Titel nicht nochmal mit anhängen oder? und dafür das VA mitsenden? Sry dass ich mich wie der erste Mensch anstelle x(
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#8

03.08.2017, 12:30

Du wirst aber über das Konto eines Dritten keine Auskünfte bekommen und wenn der Schuldner über kein eigenes Konto hat, kommst du über die Drittauskünfte nicht weiter. Weißt du denn, auf wessen Konto die Einkünfte des Schuldners gehen? Dann kannst du dort die Herausgabe pfänden.
Susi_Fröhlich
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 09.03.2016, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#9

03.08.2017, 13:40

Ich habe einen Namen, aber keine Ahnung, ob der Schnuldner eine Zugriffsberechtigung auf das Konto hat und ich dachte, dass bekomme ich durch M2 raus =/
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

03.08.2017, 14:02

Ja, ob der eine Zugriffsberechtigung hat, bekommst Du über die Drittauskunft heraus. Und ja, Du machst einen Antrag mit Formular und schickst alle Vollstreckungsunterlagen zum GV.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten