Hallo ihr Lieben,
ich habe zwar zu dem Thema einige Beiträge gefunden, jedoch keinen der auf meine Situation passt. Vorliegend habe ich bereits einen ZVA veranlasst und habe die Vermögensauskunft vorliegen. Der Schuldner hat angegeben dass seine Einkünfte auf das Konto eines Dritten gehen. Nun weiß ich leider nicht, ob er zugriffsberechtigt ist oder nicht. Ich kann ja wohl kaum das Konto eines Dritten einfach so pfänden oder? Daher dachte ich, ich könnte nochmal einen ZVA machen und die Einholung von Auskünften Dritter (M2) beantragen. Nun weiß ich aber nicht, ob dass einfach so geht? Ich habe das mal so durch das Formular gejagt und scheinbar ist das so isoliert garnicht möglich. Es erscheint mir vielmehr so, als würde der GVZ dann gleich nochmal eine Pfänsung versuchen? Bin grad iwie ratlos Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. Danke im Voraus.
Einholung Drittauskünfte Schuldner
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Von wann ist die VA? Hier gilt die 2 Jahresfrist zur Neuabnahme. Drittauskünfte werden auch nicht weiterhelfen, da das Konto nicht auf den Namen des Schuldners läuft. Ich rate eher zur Nachbesserung der VA.
- Anahid
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Wenn die VA bereits abgegeben wurde und ersichtlich ist, dass daraus eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist, kannst Du nachträglich isoliert die Einholung nur von Drittauskünften beantragen.
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Und muss dass dann auch über das Formular erfolgen? Weil da ja automatisch eine Pfändung wieder mit drin ist. =/
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Wieso ist dann automatisch eine Pfändung mit drin? Du machst unter Hinweise den GV darauf aufmerksam, dass Dir bekannt ist, dass der Schuldner die VA bereits geleistet hat und Dir das Vermögensverzeichnis, wie aus der Anlage ersichtlich, bereits vorliegt, sodass ausschließlich die Einholung von Drittauskünften beauftragt wird.
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Ok danke =) Da muss ich also den Titel nicht nochmal mit anhängen oder? und dafür das VA mitsenden? Sry dass ich mich wie der erste Mensch anstelle x(
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Du wirst aber über das Konto eines Dritten keine Auskünfte bekommen und wenn der Schuldner über kein eigenes Konto hat, kommst du über die Drittauskünfte nicht weiter. Weißt du denn, auf wessen Konto die Einkünfte des Schuldners gehen? Dann kannst du dort die Herausgabe pfänden.
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Ich habe einen Namen, aber keine Ahnung, ob der Schnuldner eine Zugriffsberechtigung auf das Konto hat und ich dachte, dass bekomme ich durch M2 raus =/
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Ja, ob der eine Zugriffsberechtigung hat, bekommst Du über die Drittauskunft heraus. Und ja, Du machst einen Antrag mit Formular und schickst alle Vollstreckungsunterlagen zum GV.
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