Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Di
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#11
03.08.2017, 14:03
Das ist doch egal, ob der Schuldner eine Zugriffsberechtigung auf das Konto hat. Du pfändest den Herausgabeanspruch des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner/Kontoinhaber
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Liebe Grüße
Diana
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Di
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#13
03.08.2017, 14:07
Habe ich übrigens mal gemacht und über 8.000 € vom Drittschuldner bekommen
Liebe Grüße
Diana