Hallo ihr Lieben,
ich hab einen KFB gegen den sofortige Beschwerde eingelegt wurde und ich soll die ZV machen. Darf ich das, obwohl ein Rechtsmittel eingelegt wurde über den Titel wo ich vollstrecken will??
Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Liebe Grüße Mandy
ZV trotz sofortiger Beschwerde
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Ja, aber ist das mit dem Mandanten abgesprochen? Denn wenn der KFB tatsächlich unrichtig ist, könnte hier eine Schadensersatzverpflichtung entstehen. Zumindest solltet Ihr selbst aber den KFB ja schon geprüft haben. Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich, aus dem KFB nur in Höhe des tatsächlich gerechtfertigen Festsetzungsbetrages zu vollstrecken.
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